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„Es ist die räumliche Ordnung oder der Bereich menschlicher Aktivitäten, die unsere Verantwortung ausmachen.“
Louis Kahn

Spektrum

Bauen im Bestand

Die Bandbreite beim sogenannten Bauen im Bestand reicht von der Sanierung eines kleinen Schimmelschadens bis zur Kernsanierung. Dabei ist immer eine eingehende Untersuchung des Grundstücks, der Bausubstanz und der vorhandenen Haustechnik erforderlich, um erkennbare Bauschäden, Restwertzeiten und Nutzungskonzepte beurteilen zu können. Mittels dieser Einschätzungen kann ein Maßnahmenkatalog erstellt werden, der als Grundlage der Kostenermittlungen dient. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich alle Leistungsphasen nach HOAI § 3 T3 in diesem Arbeitsfeld anbieten und eine sorgfältige Arbeit zusichern.

Ein kreativer Umgang mit den Vorgaben der alten Grundrisse, Baukonstruktionen oder Baustoffe kann zu ungewöhnlichen Lösungen führen und falls erwünscht, den Charakter des Hauses bewahren und neues Leben einhauchen. Spannende und individuelle Entwürfe sind häufig das Resultat eines Umbaus oder einer Umnutzung.

Meiner Ansicht nach hat das Bauen im Bestand viele Vorteile (z.B. ein erkennbares Umfeld, eine vorhandene Infrastruktur, Gebäude mit Geschichte und Charakter, Bestandspflege etc.) und einige Nachteile (unvorhersehbare Überraschungen, schwieriger einzuschätzende Kosten etc.), die es individuell abzuwägen gilt.

Neubau

Der Neubau kann die größten Entfaltungsmöglichkeiten bieten und die kompromisslosesten Konzepte ermöglichen. Liegt ein Bebauungsplan vor oder muss der Entwurf sich in die Eigenart der Umgebung einfügen? Soll es ein Holzhaus oder ein Gebäude in Massivbauweise werden? Ein Passivhaus? Ein „Ökohaus“? Oder möchten sie gerne Lehmbautechniken anwenden? Viele Fragen und Freiheiten, die es zu beantworten gilt.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen beim Bündeln dieser Freiheiten helfen kann und für Sie die Grundlagenermittlung – Vorplanung – Entwurfsplanung – Genehmigung – Ausführungsplanung – Vorbereitung und Vergabe der Ausschreibungen – Objektüberwachung – Objektbetreuung und Dokumentation (Leistungsphasen der HOAI §15) im Ganzen oder teilweise ausführen soll.

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz ist ein spezieller Teil des Bauens im Bestand. Neben den Kriterien, die auch bei der Sanierung, Instandsetzung usw. gelten, sind alle Überlegungen im Hinblick auf die denkmalschützerischen Anliegen „Erhalten“, „Wiederherstellen“ und „Darstellen des historisch Wertvollen“ zu prüfen. Eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist erforderlich. Dem eventuellen Mehraufwand stehen verschiedene Fördermöglichkeiten gegenüber.

Ich würde mich sehr freuen, eine entsprechende Maßnahme mit kompetenten Partnern für Sie umzusetzen.

„Aus denkmalpflegerischer und städtebaulicher Sicht sind viele alte Gebäude interessant und spannend. Denkmalgeschützte Bauten und erhaltenswerte Bausubstanzen geben Architekten und Planern wichtige Orientierungshilfen für die Stadtentwicklung in Bezug auf Maßstäblichkeit, angemessene Bauformen und architektonische Qualität. Sie sind verlässliche Indikatoren für Wohn- und Lebensqualität in einem überschaubaren, auf Menschen bezogenen Raum. Der historische Bestand ist aber auch ein wertvolles materielles Erbe nicht nur in Hinblick auf Einmaligkeit, künstlerischem Wert und historischer Zeugniskraft, sondern auch in Bezug auf die Nutzung und Verwertbarkeit von Materie.“ 
Quelle: Auszug aus dem Vorwort zu „Vom Nutzen des Umnutzen“/StadtBauKultur NRW